1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten im Rechtsverkehr der Intercable Tools GmbH mit Unternehmen,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310
Abs. 1 BGB.
1.2 Angebote, Lieferungen und Leistungen der Intercable Tools GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäfts- und Lieferbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Einkaufsbedingungen
und/oder Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer
Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
1.3 Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen
und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Für den Inhalt derartiger
Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche
Bestätigung maßgebend.
2. Angebote / Vertragsschluss
2.1 Die Angebote der Intercable Tools GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich. Technische und
gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen
Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben
stets vorbehalten. Muster sind unverbindliche Ansichtsmuster von allgemeinem Charakter und in keiner Weise
für bestimmte Eigenschaften bindend.
2.2 Mit einer Bestellung bzw. Auftragserteilung erklärt der Käufer verbindlich, einen entsprechenden Vertrag
schließen zu wollen. Die Intercable Tools GmbH ist berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot zu prüfen. Ein
Vertrag kommt erst durch die Annahme des Vertragsangebotes durch die Intercable Tools GmbH zustande.
2.3 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die
Zulieferer der Intercable Tools GmbH. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Intercable
Tools GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem
Zulieferer. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung umgehend informiert. Eine bereits erbrachte
Gegenleistung wird umgehend zurückerstattet.
2.4 Die Angebote und sämtliche Anlagen (insbesondere Pläne, Zeichnungen, Darstellungen, technische Angaben,
Preislisten) sind stets vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher
Genehmigung der Intercable Tools GmbH zulässig. Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht bzw. entfällt bei
Informationen, welche dem Kunden bereits vorher bekannt waren oder die öffentlich bekannt gemacht worden
sind, ohne dass eine Vertragsverletzung des Käufers hierfür ursächlich war.
3. Lieferzeit, Gefahrübergang und Versand
3.1 Die Angabe von Lieferzeiten erfolgt stets unverbindlich, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist. Der Beginn der
von der Intercable Tools GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
sämtlicher Mitwirkungspflichten seitens des Käufers voraus. Die Angaben von Lieferzeiten erfolgt unter dem
Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer der Intercable Tools GmbH. Nr. 2.3
dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten entsprechend.
3.3 Bei Verträgen, welche eine fortlaufende Auslieferung vorsehen, sind Abruf und Einteilung für ungefähr gleiche
Monatsmengen vom Käufer spätestens vier Wochen vor Beginn des jeweiligen Liefermonats bekannt zu
geben. Wird nicht rechtzeitig abgerufen oder eingeteilt, so ist die Intercable Tools GmbH nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, selbst einzuteilen und die Ware durch Lieferung tatsächlich anzubieten. Nimmt der
Käufer die Waren nicht ab, gilt dies als Lossagung des Käufers vom Vertrag. Die Intercable Tools GmbH kann
dann die ihr zustehenden Rechte wegen Pflichtverletzung geltend machen.
3.4 Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit dem Zeitpunkt der
abgeschlossenen Verladung auf dem Lkw auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung
der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Verzögert sich die Versendung trotz
Versandbereitschaft aus Gründen, welche der Käufer zu vertreten hat, erfolgt der Gefahrübergang mit der
Anzeige der Versandbereitschaft. Lagerkosten ab Versandbereitschaft trägt der Käufer.
3.5 Kommt der Besteller außerhalb der Regel 3.3 in Annahmeverzug, so ist die Intercable Tools GmbH berechtigt,
den ihr entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht
auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes
in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
3.6 Die Versicherung der Ware gegen Transportschäden und sonstige Risiken, erfolgt, falls nichts anderes vereinbart
wird, nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers. Versandart und Verpackung unterstehen,
wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, dem Ermessen der Intercable Tools GmbH.
3.7 Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk, im Übrigen gelten die ‚Incoterms 2000’. Die
Intercable Tools GmbH ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Insoweit berechtigt der Verzug
mit einer Teillieferung nicht zur Verweigerung der Abnahme anderer Teillieferung. Bei Sonderanfertigungen
behält sich die Intercable Tools GmbH eine Über- oder Unterlieferung von 10% vor.
3.8 Warenrücksendungen auf Wunsch des Kunden können nur angenommen werden, wenn die Intercable Tools
GmbH diesen schriftlich zugestimmt hat, die Ware dem aktuellen Zeichnungs- und Entwicklungstand entspricht,
original verpackt ist und sich in verkaufsfähigem Zustand befindet. Bei Rücksendungen ohne schriftliche
Zustimmung kann die Intercable Tools GmbH die Annahme verweigern und die Sendung unfrei an den Absender
retournieren.
3.9 In diesem Fall wird aufgrund des Bearbeitungsaufwandes eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von mindestens
20% des Warenwertes ausschließlich MTZ erhoben.
4. Preise
4.1 Alle Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist,
- in Euro,
- ab Werk,
- zuzüglich Verpackung,
- zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer bei Verkäufen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
4.2 Der Mindestauftragswert beträgt 25 Euro.
4.3 Treten nach Abschluss des Liefervertrages außergewöhnliche Erhöhungen der Kosten, z.B. für Rohstoffe,
Energie oder Frachten, bei der Intercable Tools GmbH oder ihren Lieferanten ein, und führen diese zu einer
Erhöhung der Einkaufspreise oder Selbstkosten der Intercable Tools GmbH, so ist diese berechtigt, nach Ablauf
einer Bindungsfrist von vier Wochen von dem Käufer Verhandlungen über eine angemessene Preisanpassung
zu verlangen. Kommt eine Übereinkunft nicht zustande, so ist die Intercable Tools GmbH für den noch nicht
ausgeführten Teil des Liefervertrages von der Lieferpflicht entbunden.
4.4 Kupfererzeugnisse sind auf Preisbasis einer MK-Notierungsbasis bzw. Nachfolgeregelung von 128,-per 100Kg
für Elektrolytkupfer kalkuliert. Der Verkaufspreis beinhaltet einen Kupferzuschlag, der sich aus der Differenz
dieser Preisbasis und der am Tage des Auftragseingangs gültigen MK-Notierung berechnet.
5. Gewährleistung
5.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht, wenn im Einzelfall eine
andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Pflicht zur Anzeige von Mängeln (Ziffer 5.5) bleibt unberührt.
5.2 Werden Betriebs- oder Verarbeitungshinweise nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen,
Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen,
entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, dass der Mangel nachweislich nicht durch den unsachgemäßen
Gebrauch oder Eingriff verursacht worden ist.
5.3 Zur Beschaffenheit der Ware zählen grundsätzlich nur Eigenschaften, die der Käufer aufgrund der Äußerungen
der Intercable Tools GmbH oder aufgrund der Produktbeschreibung des Herstellers erwarten kann, es sei denn,
dass die Intercable Tools GmbH diese Äußerungen nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im
Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt waren oder dass sie die Kaufentscheidung
nicht beeinflussen konnten. Andere Äußerungen des Herstellers, insbesondere in der Werbung, stellen daneben
keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
5.4 Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch die Intercable Tools GmbH nicht. Herstellergarantien bleiben
davon unberührt.
5.5 Der Käufer hat die Ware umgehend nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der Intercable
Tools GmbH unverzüglich – spätestens nach einem Tag - Anzeige zu machen. Nicht offensichtliche Mängel
sind unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung. Bei Verletzung der Anzeigeobliegenheiten ist die Geltendmachung
des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
5.6 Die Gewährleistung erfolgt nach der Wahl der Intercable Tools GmbH durch Beseitigung des Mangels oder
Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt eine solche Nacherfüllung fehl, so kann der Käufer grundsätzlich
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten. Bei
nur geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein
Rücktrittsrecht zu.
5.7 Zur Durchführung der Nacherfüllung kann die Intercable Tools GmbH nach ihrer Wahl verlangen, dass der Käufer
a) die schadhafte Ware zur Reparatur auf seine Kosten an die Intercable Tools GmbH schickt, oder
b) sie bereithält, so dass ein von der Intercable Tools GmbH beauftragter Servicetechniker nach Absprache mit
dem Käufer die Reparatur vornehmen kann.
5.8 Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung
Schadensersatz, so verbleibt die Ware beim Käufer, sofern ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz
beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nur dann nicht,
wenn die Intercable Tools GmbH den Mangel arglistig verursacht hat.
6. Haftungsbeschränkungen
6.1 Weitere Ansprüche des Bestellers gegen die Intercable Tools GmbH, deren gesetzliche Vertreter und gegen deren
Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen. Die Intercable Tools GmbH haftet insbesondere nicht für Schäden,
die durch unsachgemäßen Gebrauch, Nichtbeachtung von Verarbeitungshinweisen, Abnutzung oder Lagerung
entstehen.
6.2 Die vorstehende Haftungsbeschränkung betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter
gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens,
soweit diese der Intercable Tools GmbH zurechenbar sind. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Intercable Tools GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung
aller ihr zustehenden und noch entstehenden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, gleich aus
welchem Rechtsgrund, vor.
7.2 Bis zur Erlöschung des Eigentumsvorbehaltes darf der Käufer die gelieferte Ware und die aus ihrer
Verarbeitung entstehenden Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr, nicht jedoch über
Kontokorrente, veräußern. Der Käufer darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (Vorbehaltsware) nicht
sicherungsübereignen oder verpfänden.
7.3 Erlischt das der Intercable Tools GmbH zustehende Eigentum durch Verarbeitung, so erwirbt sie an der neuen
Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von ihr gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten
Gegenständen. Das gleiche gilt im Falle der Verbindung mit anderen, nicht der Intercable Tools GmbH
gehörenden Gegenständen.
7.4 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und ausreichend gegen die üblichen
Gefahren zu versichern.
7.5 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt der
Intercable Tools GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die
Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die Intercable Tools GmbH nimmt die Abtretung an. Sie
ermächtigt den Käufer, die Forderung einzuziehen. Die Intercable Tools GmbH behält sich vor, die Ermächtigung
zu widerrufen und die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. In diesem Falle hat der Käufer die Abtretung offen zu
legen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.
7.6 Der Käufer ist verpflichtet, der Intercable Tools GmbH einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Falle
einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und
alle keinen Aufschub duldenden Maßnahmen zur Sicherung der Forderungen und Rechte der Intercable Tools
GmbH zu treffen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den Wechsel seines Unternehmenssitzes hat
der Käufer unverzüglich anzuzeigen.
7.7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Intercable Tools GmbH
unter den gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware
herauszuverlangen.
7.8 Sollte der Eigentumsvorbehalt gemäß diesem Abschnitt nach dem (trotz der in Nr. 9.1 getroffenen Rechtswahl)
zwingend anzuwendenden Recht des Landes, in welchem sich die Vorbehaltsware befindet, nicht rechtswirksam
sein, so gilt statt seiner die ihm am nächsten kommende rechtlich mögliche Sicherheit als vereinbart.
7.9 Die Intercable Tools GmbH behält sich ihrerseits das Recht vor, ihre Forderungen aus Lieferung und Leistung
gegen Dritte abzutreten.
8. Zahlung
8.1 Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen der Intercable Tools GmbH innerhalb von 14 Tagen ohne
Abzug zur Zahlung fällig. Skonto gilt nur bei vorheriger schriftlicher Bestätigung als vereinbart.
8.2 Der Käufer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die
Intercable Tools GmbH behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
8.3 Wird dem Käufer Kredit oder Stundung aufgrund falscher Angaben eingeräumt oder verschlechtert sich seine
wirtschaftliche Lage nach Vertragsschluss, so ist die Intercable Tools GmbH berechtigt, die Forderung sofort
fällig zu stellen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
8.4 Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt oder durch die Intercable Tools GmbH anerkannt wurden. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht
nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Rechtsverhältnis beruht und von der Intercable Tools
GmbH nicht bestritten ist.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Soweit nichts anderes vereinbart, unterliegen die Vertragsbeziehungen zwischen der Intercable Tools GmbH
und dem Käufer ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die einheitlichen Gesetze über
den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über
bewegliche Sachen, die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie sonstige internationale Bestimmungen über
den Kauf beweglicher Sachen finden keine Anwendung.
9.2 Erfüllungsort ist Remscheid. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist das am Sitz
der Intercable Tools GmbH zuständige Gericht ist die Intercable Tools GmbH Kläger, kann sie auch den Sitz des
Käufers als zuständigen Gerichtsstand wählen.
9.3 Daten des Käufers werden von der Intercable Tools GmbH zum Zwecke der Vertragsdurchführung unter
Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes in seiner jeweiligen Fassung gespeichert.
9.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung oder Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem mit der
unwirksamen Klausel Beabsichtigten soweit wie möglich entspricht.
STANDORTE
Intercable Tools Deutschland
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42897 Remscheid, Deutschland
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39031 Bruneck, Italien
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Weitkowitz (Headquarter)
Weitkowitz GmbH
Woltorfer Straße 125
31224 Peine, Deutschland
Tel: +49 5171 70610
Weitkowitz (Headquarter)
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Woltorfer Straße 125
31224 Peine, Deutschland
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2404 HE Alphen a/d Rijn, Niederlande
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Intercable Tools CEEu (Partner)
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Magyar utca 162/A
8800 Nagykanizsa, Ungarn
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Joiner's Bench (Partner)
Joiner's Bench GmbH
Adlerstraße 17b
42859 Remscheid, Deutschland
Tel: +49 2191 362156
Joiner's Bench (Partner)
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42859 Remscheid, Deutschland
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Lemp (Partner)
G. Adolf Lemp & Co. GmbH
Ludwigstraße 39
42853 Remscheid, Deutschland
Tel: +49 2191 49400
Lemp (Partner)
G. Adolf Lemp & Co. GmbH
Ludwigstraße 39
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