1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten im Rechtsverkehr der Intercable Tools GmbH mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Angebote, Lieferungen und Leistungen der Intercable Tools GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäfts-und Lieferbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Einkaufsbedingungen und/oder Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
1.3 Nebenabreden bedürfen der Schriftform, mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2. Angebote / Vertragsschluss
2.1 Die Angebote der Intercable Tools GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben stets vorbehalten. Muster sind unverbindliche Ansichtsmuster von allgemeinem Charakter und in keiner Weise für bestimmte Eigenschaften bindend.
2.2 Mit einer Bestellung bzw. Auftragserteilung erklärt der Käufer verbindlich, einen entsprechenden Vertrag schließen zu wollen. Die Intercable Tools GmbH ist berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot zu prüfen. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des Vertragsangebotes durch die Intercable Tools GmbH zustande.
2.3 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Intercable Tools GmbH. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Intercable Tools GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung umgehend informiert. Eine bereits erbrachte Gegenleistung wird umgehend zurückerstattet.
2.4 Die Angebote und sämtliche Anlagen (insbesondere Pläne, Zeichnungen, Darstellungen, technische Angaben, Preislisten) sind stets vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Intercable Tools GmbH zulässig. Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht bzw. entfällt bei Informationen, welche dem Kunden bereits vorher bekannt waren oder die öffentlich bekannt gemacht worden sind, ohne dass eine Vertragsverletzung des Käufers hierfür ursächlich war.
3. Lieferzeit, Gefahrübergang und Versand
3.1 Die Angabe von Lieferzeiten erfolgt stets unverbindlich, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist. Der Beginn der von der Intercable Tools GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die Erfüllung sämtlicher Mitwirkungspflichten seitens des Käufers voraus.
3.2 Die Angaben von Lieferzeiten erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer der Intercable Tools GmbH. Nr. 2.3 dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten entsprechend.
3.3 Bei Verträgen, welche eine fortlaufende Auslieferung vorsehen, sind Abruf und Einteilung für ungefähr gleiche Monatsmengen vom Käufer spätestens vier Wochen vor Beginn des jeweiligen Liefermonats bekannt zu geben. Wird nicht rechtzeitig abgerufen oder eingeteilt, so ist die Intercable Tools GmbH nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, selbst einzuteilen und die Ware durch Lieferung tatsächlich anzubieten. Nimmt der Käufer die Waren nicht ab, gilt dies als Lossagung des Käufers vom Vertrag. Die Intercable Tools GmbH kann dann die ihr zustehenden Rechte wegen Pflichtverletzung geltend machen.
3.4 Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit dem Zeitpunkt der abgeschlossenen Verladung auf dem Lkw auf den Käufer über.
3.5 Verzögert sich die Versendung trotz Versandbereitschaft aus Gründen, welche der Käufer zu vertreten hat, erfolgt der Gefahrübergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft. Lagerkosten ab Versandbereitschaft trägt der Käufer.
3.6 Kommt der Besteller außerhalb der Regel 3.3 in Annahmeverzug, so ist die Intercable Tools GmbH berechtigt, den ihr entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
3.7.1 Die Versicherung der Ware gegen Transportschäden und sonstige Risiken, erfolgt, falls nichts anderes vereinbart wird, nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers.
3.7.2 Versandart und Verpackung unterstehen, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, dem Ermessen der Intercable Tools GmbH.
3.7.3 Soweit nicht anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk.
3.7.4 Im Übrigen gelten die ‚Incoterms 2000’.
3.8.1 Die Intercable Tools GmbH ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Insoweit berechtigt der Verzug mit einer Teillieferung nicht zur Verweigerung der Abnahme anderer Teillieferung.
3.8.2 Bei Sonderanfertigungen behält sich die Intercable Tools GmbH eine Über- oder Unterlieferung von 10% vor.
3.9.1 Warenrücksendungen auf Wunsch des Kunden können nur angenommen werden, wenn die Intercable Tools GmbH diesen schriftlich zugestimmt hat, die Ware dem aktuellen Zeichnungs- und Entwicklungstand entspricht , original verpackt ist und sich in verkaufsfähigen Zustand befindet.
3.9.2 In diesem Fall wird aufgrund des Bearbeitungsaufwandes eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von mind 20 % des Warenwertes ausschließlich MTZ erhoben.
3.9.3 Bei Rücksendungen ohne schriftliche Zustimmung kann die Intercable Tools GmbH die Annahme verweigern und die Sendung unfrei an den Absender retournieren.
4. Preise
4.1 Alle Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist,
- in Euro
- ab Werk,
- zuzüglich Verpackung,
- zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer bei Verkäufen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
4.2 Der Mindestauftragswert beträgt 25 €.
4.3 Treten nach Abschluss des Liefervertrages außergewöhnliche Erhöhungen der Kosten, z.B. für Rohstoffe, Energie oder Frachten, bei der Intercable Tools GmbH oder ihren Lieferanten ein, und führen diese zu einer Erhöhung der Einkaufspreise oder Selbstkosten der Intercable Tools GmbH, so ist diese berechtigt, nach Ablauf einer Bindungsfrist von vier Wochen von dem Käufer Verhandlungen über eine angemessene Preisanpassung zu verlangen. Kommt eine Übereinkunft nicht zustande, so ist die Intercable Tools GmbH für den noch nicht ausgeführten Teil des Liefervertrages von der Lieferpflicht entbunden.
4.4 Kupfererzeugnisse sind auf Preisbasis einer MK-Notierungsbasis von 128,- € per 100Kg für Elektrolytkupfer kalkuliert. Der Verkaufspreis beinhaltet einen Kupferzuschlag, der sich aus der Differenz dieser Preisbasis und der am Tage des Auftragseingangs gültigen MK-Notierung berechnet.
5. Gewährleistung
5.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht, wenn im Einzelfall eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Pflicht zur Anzeige von Mängeln (Ziffer 5.5) bleibt unberührt.
5.2 Werden Betriebs- oder Verarbeitungshinweise nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, dass der Mangel nachweislich nicht durch den unsachgemäßen Gebrauch oder Eingriff verursacht worden ist.
5.3 Zur Beschaffenheit der Ware zählen grundsätzlich nur Eigenschaften, die der Käufer aufgrund der Äußerungen der Intercable Tools GmbH oder aufgrund der Produktbeschreibung des Herstellers erwarten kann, es sei denn, dass die Intercable Tools GmbH diese Äußerungen nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt waren oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnten. Andere Äußerungen des Herstellers, insbesondere in der Werbung, stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
5.4 Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch die Intercable Tools GmbH nicht. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.
5.5 Der Käufer hat die Ware umgehend nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der Intercable Tools GmbH unverzüglich – spätestens nach einem Tag - Anzeige zu machen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Bei Verletzung der Anzeigenobliegenheiten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
5.6 Die Gewährleistung erfolgt nach der Wahl der Intercable Tools GmbH durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt eine solche Nacherfüllung fehl, so kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
5.7 Zur Durchführung der Nacherfüllung kann die Intercable Tools GmbH nach ihrer Wahl verlangen, dass der Käufer
a) die schadhafte Ware zur Reparatur auf seine Kosten an die Intercable Tools GmbH schickt, oder
b) sie bereithält, so dass ein von der Intercable Tools GmbH beauftragter Servicetechniker nach Absprache mit dem Käufer die Reparatur vornehmen kann.
5.8 Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt die Ware beim Käufer, sofern ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Intercable Tools GmbH den Mangel arglistig verursacht hat.
6. Haftungsbeschränkungen
6.1 Weitere Ansprüche des Bestellers gegen die Intercable Tools GmbH, deren gesetzliche Vertreter und gegen deren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen. Die Intercable Tools GmbH haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Nichtbeachtung von Verarbeitungshinweisen, Abnutzung oder Lagerung entstehen.
6.2 Die vorstehende Haftungsbeschränkung betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens, soweit diese der Intercable Tools GmbH zurechenbar sind.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Intercable Tools GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller ihr zustehenden und noch entstehenden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.
7.2 Bis zur Erlöschung des Eigentumsvorbehaltes darf der Käufer die gelieferte Ware und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr, nicht jedoch über Kontokorrente, veräußern. Der Käufer darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (Vorbehaltsware) nicht sicherungsübereignen oder verpfänden.
7.3 Erlischt das der Intercable Tools GmbH zustehende Eigentum durch Verarbeitung, so erwirbt sie an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von ihr gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Das gleiche gilt im Falle der Verbindung mit anderen, nicht der Intercable Tools GmbH gehörenden Gegenständen.
7.4 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und ausreichend gegen die üblichen Gefahren zu versichern.
7.5 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt der Intercable Tools GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die Intercable Tools GmbH nimmt die Abtretung an. Sie ermächtigt den Käufer, die Forderung einzuziehen. Die Intercable Tools GmbH behält sich vor, die Ermächtigung zu widerrufen und die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. In diesem Falle hat der Käufer die Abtretung offen zu legen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.
7.6 Der Käufer ist verpflichtet, der Intercable Tools GmbH einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und alle keinen Aufschub duldenden Maßnahmen zur Sicherung der Forderungen und Rechte der Intercable Tools GmbH zu treffen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den Wechsel seines Unternehmenssitzes hat der Käufer unverzüglich anzuzeigen.
7.7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Intercable Tools GmbH unter den gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
7.8 Sollte der Eigentumsvorbehalt gemäß diesem Abschnitt nach dem (trotz der in Nr. 9.1 getroffenen Rechtswahl) zwingend anzuwendenden Recht des Landes, in welchem sich die Vorbehaltsware befindet, nicht rechtswirksam sein, so gilt statt seiner die ihm am nächsten kommende rechtlich mögliche Sicherheit als vereinbart.
7.9 Die Intercable Tools GmbH behält sich ihrerseits das Recht vor, ihre Forderungen aus Lieferung und Leistung gegen Dritte abzutreten
8. Zahlung
8.1 Soweit nicht anderes vereinbart, sind die Rechnungen der Intercable Tools GmbH innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skonto gilt nur bei vorheriger schriftlicher Bestätigung als vereinbart.
8.2 Der Käufer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Intercable Tools GmbH behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
8.3 Wird dem Käufer Kredit oder Stundung aufgrund falscher Angaben eingeräumt oder verschlechtert sich seine wirtschaftliche Lage nach Vertragsschluss, so ist die Intercable Tools GmbH berechtigt, die Forderung sofort fällig zu stellen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
8.4 Der Käufer ist zur Aufrechnungen nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die Intercable Tools GmbH anerkannt wurden. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Rechtsverhältnis beruht und von der Intercable Tools GmbH nicht bestritten ist.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Soweit nichts anderes vereinbart, unterliegen die Vertragsbeziehungen zwischen der Intercable Tools GmbH und dem Käufer ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen, die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie sonstige internationale Bestimmungen über den Kauf beweglicher Sachen finden keine Anwendung.
9.2 Erfüllungsort ist Remscheid. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist das am Sitz der Intercable Tools GmbH zuständige Gericht ist die Intercable Tools GmbH Kläger, kann sie auch den Sitz des Käufers als zuständigen Gerichtsstand wählen.
9.3 Daten des Käufers werden von der Intercable Tools GmbH zum Zwecke der Vertragsdurchführung unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes in seiner jeweiligen Fassung gespeichert.
9.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem mit der unwirksamen Klausel Beabsichtigten soweit wie möglich entspricht.
Remscheid, im Januar 2020